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   FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 99/00   

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https://dejure.org/2000,13825
FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 99/00 (https://dejure.org/2000,13825)
FG Saarland, Entscheidung vom 15.12.2000 - 1 K 99/00 (https://dejure.org/2000,13825)
FG Saarland, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 1 K 99/00 (https://dejure.org/2000,13825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Kraftfahrzeugsteuer bei Anhängern (Aufliegern) §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 5, 10 KraftStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzung eines steuerbefreiten Anhängers unter Erhebung eines unzureichend erhöhten Anhängerzuschlags; Steuerlich unzulässige Verwendung eines Anhängers; Freistellung des Finanzamtes von einer lückenlosen Nachweispflicht einer unzulässigen Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung eines steuerbefreiten Anhängers unter Erhebung eines unzureichend erhöhten Anhängerzuschlags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nutzung eines steuerbefreiten Anhängers unter Erhebung eines unzureichend erhöhten Anhängerzuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.08.1999 - VII R 112/98

    Kfz-Steuer bei Anhänger

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 99/00
    Die Vorschrift bedeutet nicht, dass im Falle der Verwendung eines auf Antrag nach § 10 Abs. 1 KraftStG steuerbefreiten Anhängers hinter Zugmaschinen, für die eine um einen (ausreichenden) Anhängerzuschlag erhöhte Steuer nicht erhoben worden ist, die nach § 10 Abs. 1 KraftStG gewährte Steuerbefreiung entfällt, so dass die Steuer für den Anhänger stets rückwirkend nach zu erheben wäre (BFH-Urteil vom 12. August 1999 VII R 112/98, BStBl II 1999, 799).

    Da durch diese Art der Besteuerung das FA von dem lückenlosen Nachweis einer unzulässigen Verwendung freigestellt werden soll (BFH, BStBl II 1999, 799), obliegt es dem Steuerpflichtigen darzutun, dass die unzulässige Verwendung durch mehr als einmonatige oder gar mehrmonatige Ruhezeiten des jeweiligen Anhängers unterbrochen war, weil insoweit dann naturgemäß keine unzulässige Anhängerverwendung zu verzeichnen wäre (s. dazu auch BFH-Urteil vom 28. November 1995 VII R 106/94, BStBl II 1996, 168, 169 re. Sp.).

  • BFH, 28.11.1995 - VII R 106/94

    Verwendung eines inländischen Kfz-Anhängers hinter ausländischer Zugmaschine im

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 99/00
    Da durch diese Art der Besteuerung das FA von dem lückenlosen Nachweis einer unzulässigen Verwendung freigestellt werden soll (BFH, BStBl II 1999, 799), obliegt es dem Steuerpflichtigen darzutun, dass die unzulässige Verwendung durch mehr als einmonatige oder gar mehrmonatige Ruhezeiten des jeweiligen Anhängers unterbrochen war, weil insoweit dann naturgemäß keine unzulässige Anhängerverwendung zu verzeichnen wäre (s. dazu auch BFH-Urteil vom 28. November 1995 VII R 106/94, BStBl II 1996, 168, 169 re. Sp.).
  • BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund nachträglicher Erhebung

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 99/00
    Daraus folgt weiter, dass für eine nachträgliche Änderung des Anhängerzuschlages kein Raum ist, dieser vielmehr zu Beginn des maßgebenden Besteuerungszeitraumes für das Zugfahrzeug beantragt sein muss (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. August 1996 VII R 1, 6/96, BFH/NV 1997, 152; vom 3. März 1998 VII R 109/97, BFH/NV 1998, 1265).
  • BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96

    Festsetzung eines Anhängerzuschlags zur Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) -

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 99/00
    Daraus folgt weiter, dass für eine nachträgliche Änderung des Anhängerzuschlages kein Raum ist, dieser vielmehr zu Beginn des maßgebenden Besteuerungszeitraumes für das Zugfahrzeug beantragt sein muss (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. August 1996 VII R 1, 6/96, BFH/NV 1997, 152; vom 3. März 1998 VII R 109/97, BFH/NV 1998, 1265).
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